Für den Fortbestand der schulische Vielfalt und das Elternrecht auf freie Schulwahl !
Schon zum 1. August soll in Niedersachsen ein neues Schulgesetz in Kraft treten, das für unsere Schulen und damit auch für Eltern und Schüler große Veränderungen bringt. Im Juni schon wird der niedersächsische Landtag voraussichtlich abschließend darüber abstimmen.
Es ist beabsichtigt, den Sekundarbereich I der Förderschulen "Lernen" jahrgangsweise auslaufen zu lassen, ohne dass die inklusive Beschulung mit ausreichenden Ressourcen sichergestellt ist. Auch hier ist die Wahlmöglichkeit der Eltern zukünftig eingeschränkt.
Die Schullaufbahnempfehlung im Anschluss an den 4. Schuljahrgang der Grundschule wird abgeschafft. Den Eltern und den weiterführenden Schulen wird eine wichtige Orientierungsgrundlage im Hinblick auf den Leistungsstand der Kinder genommen. Zudem haben die geplanten Beratungsgespräche keine verpflichtende Bindung und müssen von den Eltern nicht wahrgenommen werden.
Das sind nur einige tiefgreifende Veränderungen, die das neue Schulgesetz bringen wird.
Die CDU unterstützt eine Petition, die den Fortbestand der schulischen Vielfalt und das Elternrecht auf freie Schulwahl fordert.
Sie ist abrufbar unter dem folgenden Link:
Dort können Sie sich über den genauen Inhalt dieser Petition informieren und sie mit Ihrer Unterschrift unterstützen!
Dr. Stefanie Matz